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Zur Beurteilung der Frage, ob echte Chancen bestehen, Ihr verspieltes Geld zurückzubekommen, ist es von entscheidender Bedeutung, wo Sie gespielt haben. In Österreich gibt es ein Monopolsystem, dass für die verschiedenen Arten des Glücksspiels verschiedene Regeln vorgibt z.B.:

  • Spielbanken (Casinos)
  • online Glücksspiel (www.win2day.at)
  • Landesausspielungen („Kleines Glücksspiel“ – Automaten)
  • Lotto - Totto

 

Die Spielbankenbetreiber (Casinos Austria AG) sind verpflichtet, Sorgfaltsmaßnahmen zum Schutz der Spieler einzuhalten:

Entsteht der Verdacht, dass durch Intensität und Häufigkeit des Spielverhaltens das Existenzminimum des in Österreich, der EU oder des EWR lebenden Spielers gefährdet ist, so müssen die Casinos die Bonitätsauskunft einhalten, ein Beratungsgespräch führen und – wenn der Spieler sein Spielverhalten fortsetzt- ihn vorübergehend oder endgültig sperren. Wird dies nicht gemacht, so können Spieler ihre Verluste der letzten 3 Jahre geltend machen.

Darüber hinaus kann im Fall einer Spielsucht und bei partieller Geschäftsunfähigkeit der Spielverlust geltend gemacht werden.

In Österreich gibt es nur eine Lizenz, die zum Anbieten von online Glücksspiel berechtigt. Diese wurde an die Österreichische Lotterien Gesellschaft m.b.H. vergeben, welche die Seite www.win2day.at betreibt. Alle anderen Internetseiten, auf denen online Glücksspiel angeboten wird, wie z.B.: bet at home, bwin, Lopoca, Mr. Green, Casino 365, etc. haben keine Lizenz und kann das verlorene Geld mit guter Aussicht auf Erfolg zurückverlangt werden.

Haben Sie auf win2day verloren, so ist dies schwieriger und können Sie Ihr Geld zurückverlangen, wenn Sie spielsüchtig und partiell geschäftsunfähig sind.

Nach der seit 2015 bzw. 2016 geltenden Regelung für das „kleine“ Automatenglücksspiel in der Steiermark, Burgenland, Niederösterreich, Oberösterreich und Kärnten haben die jeweiligen Betreiber spezielle Sorgfaltspflichten zum Schutz der Spieler zu beachten: Bei auffälligem Spielverhalten müssen sie eine Bonitätsauskunft einholen, in der Folge ein Gespräch mit dem Spieler führen und ihn über die Gefahren des Spiels aufklären.

Falls der Spieler sein Spielverhalten in derselben Häufigkeit und Intensität fortsetzt und es dadurch zu einer Gefährdung seines Existenzminimums kommt, ist dieser vorübergehend bzw. endgültig zu sperren.

Sollte der Betreiber dies nicht eingehalten haben, besteht die Möglichkeit die Spielverluste rückzufordern.

Video-Lotterie-Terminals dürfen von der Österreichische Lotterien Gesellschaft m.b.H. betrieben werden. Sie sehen aus wie Glücksspielautomaten, doch wird das Spielergebnis nicht im Automaten, sondern in einem zentralen Server getroffen. Sie werden in den sogenannten win-win-Outlets betrieben. Für diese gilt das Gleiche wie für Landesausspielungen.

Sind Sie spielsüchtig und hat Ihre Spielsucht ein solches Ausmaß, dass Sie im Hinblick auf den Abschluss von Spielverträgen („partiell“) geschäftsunfähig sind, so bekommen Sie das verspielte Geld zurück.

Zur Erklärung: Jedes Mal, wenn Sie z.B.: Geld in einen Spielautomaten werfen oder beim Roulette setzen oder an einer anderen Art des Glücksspiels teilnehmen, schließen Sie mit dem Glücksspielanbieter einen Vertrag. Dieser Vertrag ist nichtig, wenn Sie nicht mehr geschäftsfähig sind, d.h. wenn Sie nicht mehr in der Lage waren die Tragweite und die Auswirkungen Ihres Spielverhaltens abzuschätzen und dieser Einsicht gemäß zu handeln.

Im Gerichtsverfahren wird diese Frage in der Regel von einem psychiatrischen Sachverständigen beurteilt. Als Beurteilungsmaßstab wird unter anderem die Intensität und Frequenz des jeweiligen Spielverhaltens herangezogen.

Leider kann sehr schwer vorhergesagt werden, wie diese Beurteilung ausfällt, da unter dem psychiatrischen Sachverständigen mitunter auch die Meinung vertreten wird, dass Spielsucht allein gar nicht zur Aufhebung der Geschäftsfähigkeit führen kann.

Nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sind Unternehmen verpflichtet, sämtliche Daten, die sie über ihre Kunden gespeichert haben, bekanntzugeben.
Auf dieser Grundlage kann man sich bei Glücksspielbetreibern Auszüge der Spielerdaten (Spielzeit, Einzahlungen, Auszahlungen) einholen.